Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.grosspostwitz.de

Die Gemeindeverwaltung
Großpostwitz-Obergurig ist bemüht ihre Webseite, soweit es ihr möglich ist, barrierearm zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage bilden das Sächsische Inklusionsgesetz (kurz: SächsInklusG), das Barrierefreie-Websites-Gesetz (kurz: BfWebG), das Behindertengleichstellungsgesetz (kurz: BGG) und das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen.

Maßgebend für die Barrierefreiheit sind international geltende Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA, welche im W3C Recommendation (Web Standard) veröffentlicht wurden, weiterhin auch Kriterien der europäischen Norm EN 301 549 (Version 2.1.2) sowie die BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung).

Aktueller Stand [&] mangelnde Barrierefreiheit aufgrund unverhältnismäßiger Belastung

Die Webseite www.grosspostwitz.de ist zum aktuellen Zeitpunkt aufgrund unverhältnismäßiger Belastung nach § 2 Absatz 3 BfWebG in Verbindung mit Richtlinie (EU) 2016/2102, Artikel 5 und Erwägungsgrund 39 nach oben genannten Richtlinien nicht vollständig barrierefrei.

Nicht barrierefreie Inhalte

Erstellung bzw. Prüfung der Erklärung

Der Stand der Barrierefreiheit wird kontinuierlich durch eigene Prüfung ermittelt. Diese Erklärung wurde zuletzt am 20.10.2023 überprüft.

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen gravierende Mängel der Barrierefreiheit unserer Webseite auffallen, wenden Sie sich bitte an:

Gemeindeverwaltung
Großpostwitz-Obergurig
Bahnhofstraße 2
02692 Großpostwitz
Telefon:
035938 588 0
Telefax:
035938 588 50
E-Mail:
gemeinde@grosspostwitz.de
Internet:
www.grosspostwitz.de

Wir sind stets bemüht, mitgeteilte Mängel zu beseitigen oder Ihnen schnellstmöglich nicht barrierefrei zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.