Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für den Webauftritt unter: www.grosspostwitz.de

Die Gemeindeverwaltung Großpostwitz-Obergurig ist bemüht ihre Webseite, soweit es ihr möglich ist, barrierearm zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage bilden das Behindertengleichstellungsgesetz (kurz: BGG) und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG) als Umsetzung des European Accessibility Act nach Norm EN 301 549.

Maßgebend für die Sicherstellung der Barrierefreiheit sind international geltende Richtlinien für den barrierefreien Zugang zu Webinhalten. Hierzu gehören die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA, welche im W3C Recommendation (Web Standard) veröffentlicht wurden, weiterhin auch Kriterien der europäischen Norm EN 301 549 sowie die BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung).

Aktueller Stand & mangelnde Barrierefreiheit aufgrund unverhältnismäßiger Belastung

Stand der Erstellung

Diese Erklärung wurde zuletzt am 10.01.2025 erstellt bzw. überprüft.

Die Webseite www.grosspostwitz.de ist zum aktuellen Zeitpunkt aufgrund unverhältnismäßiger Belastung nach § 2 Absatz 3 BfWebG in Verbindung mit Richtlinie (EU) 2016/2102, Artikel 5 und Erwägungsgrund 39 nach oben genannten Richtlinien nicht vollständig barrierefrei.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Grafische Elemente sowie Bild-/ Video-/ Audio-Inhalte
    sind nur zum Teil barrierefrei – einige sind nicht mit einem Alternativtext bzw. Untertiteln oder Audiobeschreibungen versehen.
  • PDF- und sonstige Dokumente
    sind nicht barrierefrei – sie sind u. a. nicht in gut lesbarer Standardschrift verfügbar, nicht mit Lesezeichen oder ggf. auch nicht mit Alternativtexten für Bilder versehen.
  • interaktive Elemente
    Elemente wie Bildergalerien, Akkordeon-Reiter, Slide-Funktionen sind nur teilweise barrierefrei nutzbar.
  • Drittanbieter-Dienste
    für integrierte Dienste von externen Anbietern (z.B. Module, Scripte, Kartendienste) wird die Barrierefreiheit nicht oder nur teilweise gewährleistet.
  • Bedienbarkeit per Tastaturbefehl
    ist in bestimmten Bereichen nur eingeschränkt möglich.
  • Unwesentliche Inhalte
    welche nicht für den primären Zweck der Webseite notwendig sind (z. B. rein dekorative Elemente) sind nicht barrierefrei gestaltet.

Wir arbeiten daran, diese Mängel zu beheben und bitten um Verständnis, falls es in der Zwischenzeit zu Einschränkungen der barrierefreien Nutzung der Webseite kommt.

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen gravierende Mängel der Barrierefreiheit unserer Webseite auffallen, wenden Sie sich bitte an:

Gemeindeverwaltung
Großpostwitz-Obergurig

Bahnhofstraße 2
02692 Großpostwitz
Telefon:
035938 588 0
Telefax:
035938 588 50
E-Mail:
gemeinde@grosspostwitz.de

Wir sind stets bemüht, mitgeteilte Mängel zu beseitigen oder Ihnen schnellstmöglich nicht barrierefrei zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.

Durchsetzungsverfahren

Falls Sie der Ansicht sind, durch eine unzureichende barrierefreie Gestaltung unserer Webseite benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden:
 
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
 
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 185 272 805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de