Neue Coronaschutzverordnung und Allgemeinverfügung auch im Landkreis Bautzen
(30.11.2020)
Nachdem in der Presse schon ausreichend darüber berichtet wurde, gelten ab dem morgigen 01.12.2020 im Landkreis Bautzen neue, stark verschärfte Regeln. Der Landkreis führt dazu u.a. aus:
„Die neue Verfügung trifft u.a. die folgenden Regelungen:
Kontaktbeschränkungen
Ab morgen sind Treffen nur von max. 5 Personen, in 2 Hausständen in der Öffentlichkeit und Zuhause möglich. Kinder bis 14 Jahren werden hier nicht mitgerechnet. Ausnahme: Weihnachten: Ab 23. Dezember dürfen sich max. 10 Personen – gerechnet ohne Kinder unter 14 Jahren – unabhängig von der Zahl der Hausstände treffen.
Alkohol
Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist ab morgen ganztägig (0.00 bis 24.00 Uhr) untersagt. Das gleiche gilt für die Abgabe von Alkohol auf öffentlichen Plätzen, gemeint sind hier vor allem Fußgängerzonen, Parkplätze, Parkanlagen, Spiel- und Sportplätze.
Ausgangsbeschränkungen
Im Landkreis Bautzen gilt ab morgen: Das Verlassen der eigenen Häuslichkeit ist nur aus triftigem Grund möglich. Triftige Gründe sind u.a.: der Weg zur Arbeit, Schule, Kita, zu Behörden, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Notaren, zu Kirchen, Ärzten, Beerdigungen (max. 25 Personen), Trauungen (max. 25 Personen), zu Fortbildungsstätten für Beruf, Schule, Studium, zum Einkauf im Landkreis Bautzen, der Stadt Dresden sowie den Nachbarlandkreisen, Besuche bei Kranken, Behinderten, zur Wahrnehmung von Sorge- und Umgangsrecht, der Besuch eines weiteren Hausstandes bis max. 5 Personen insgesamt (ohne Berücksichtigung von Kindern bis 14 Jahren). Auch der Besuch des eigenen Kleingartens und die Versorgung von Tieren zählen als triftiger Grund. Sport und Bewegung (max. 1 Hausstand) ist innerhalb eines Radius von 15 km um die eigene Wohnung erlaubt.
Versammlungen Demonstrationen
werden auf 200 Teilnehmer an einem festen Ort beschränkt.
Wichtig: Schulen und Kitas bleiben geöffnet
Entsprechend der Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates werden die Kinder in Krippen und Kitas ab morgen wie im Frühjahr in festen Gruppen betreut. Auch Schulen stellen ihren Betrieb um, wenn es notwendig ist. Grundsätzlich gilt weiter der Präsenzunterricht, die Schulpflicht besteht. Je nach Zahl der Infektionen und Quarantänen in den einzelnen Schulen bzw. Klassen entscheidet die jeweilige Schule über einen Übergang in Wechsel- oder einen Mix aus Präsenz- und Heimunterricht mittels digitaler Lernplattformen. Neu ist auch: Ab der Klasse 7 gilt eine Maskenpflicht auch im Unterricht.“
Für die Detaillektüre empfehlen wir
Aktuelle Allgemeinverfügung https://www.landkreis-bautzen.de/download/landrat/Sonderausgabe_082020_vom_30.11.2020.pdf
Aktuelle Corona-Schutz-Verordnung https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2020-11-27.pdf
Zum Kita- und Hortbetrieb https://www.awo-bautzen.de/eingeschraenkter-regelbetrieb-in-kindertageseinrichtungen-ab-01-12-2020