neue Corona-Maßnahmen im Landkreis Bautzen
16.10.2020
Mit einer Allgemeinverfügung reagiert der Landkreis Bautzen auf das anhaltend hohe Infektionsgeschehen. Sie
tritt bereits am Sonnabend, 17. Oktober 2020, in Kraft.
Unter anderem regelt sie für den Landkreis Bautzen:
- Private Zusammenkünfte in der eigenen Häuslichkeit sind auf maximal 50 Personen beschränkt. (Bisher unbegrenzt)
- Familienfeiern in Gaststätten und von Dritten überlassenen Räumen sind auf maximal 75 Personen beschränkt. (Bisher max. 100 Personen)
- Unter freiem Himmel gilt für Familienfeiern eine Grenze von 200 Personen.
- Gottesdienste: In engen Bereichen und beim Singen ist eine Maske zu tragen.
- In Gastronomie, Hotels, Sportstätten und bei Veranstaltungen müssen Kontaktdaten der Besucher aufgenommen werden (Name, Vorname, Telefonnummer oder Emailadresse sowie Zeitraum des Besuchs).
- Aufgrund der aktuellen Situation wird die Corona-Hotline 03591 5251-12121 des Landratsamtes nun auch am Sonnabend und Sonntag, jeweils von 10.00 bis 12.00 Uhr erreichbar sein.
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