Neue Allgemeinverfügung auch im Landkreis Bautzen

23.10.2020

Nachdem in unserem Landkreis bereits am Dienstag die als kritisch bezeichnete Referenzmarke von 50 CoViD-19-Infizierten pro 100.000 Einwohner überschritten war,

sind wir heute – also erst drei Tage später - bereits bei über 86.

Die mit dem 24.10.2020 in Kraft tretende neue Sächsische Corona Schutz Verordnung legt es den Landkreisen in die Hand, angepasste Maßnahmen anzuordnen. Der Landkreis Bautzen reagiert mit einer Allgemeinverfügung, die ab Sonntag, dem 25.10.2020, greifen soll. Wichtige Regelungen, die im (heute zum späten Nachmittag bekannt gegebenen) Entwurf zu lesen sind und auch Großpostwitz betreffen, sind u.a.:

Erhebung von Kontaktdaten

Veranstalter und Betreiber von Betrieben, Sportstätten, Gastronomie, Hotels, Beherbergungsstätten, Hochschulen, Aus- und Fortbildungseinrichtungen sowie von Ansammlungen im öffentlichen Raum müssen zur Nachverfolgung von Infektionen die folgenden personenbezogenen Daten erheben:Name Telefonnummer oder E-Mail-Adresse und neuerdings auch die Postleitzahl der Besucher sowie Zeitraum des Besuchs. Ausgenommen ist der Bereich von Geschäften, Läden und Verkaufsständen.

Feiern daheim und in öffentlichen Räumen

Feiern sind im öffentlichen und im privaten Raum, innen wie außen, ausschließlich im Familien- und Freundeskreis mit bis zu zehn Personen zulässig.

Maskenpflicht

Mund-Nasenbedeckungen werden im öffentlichen Raum an Orten, an denen Menschen dichter oder länger zusammenkommen, angeordnet. Dies gilt auch für Versammlungen nach § 8 Grundgesetz und § 23 der Verfassung des Freistaates Sachsen. In Schulgebäuden und auf dem Schulgelände gilt eine Maskenpflicht, nicht aber im Unterricht.

Sperrstunde und Alkoholverbot

Von 22:00 bis 05:00 Uhr des Folgetages sind Schank- und Speisewirtschaften zu schließen. In dieser Zeit ist auch die Abgabe von Alkoholika und alkoholhaltigen Getränken untersagt.

Veranstaltungen

Die Teilnehmerzahl von Veranstaltungen ist auf 100 Personen zu begrenzen. Ausnahmen bedürfen eines mit dem zuständigen Gesundheitsamt erneut abgestimmten Hygienekonzeptes. 

Dies als Vorabinformation für Sie.

Zur Detaillektüre sei empfohlen:

https://www.landkreis-bautzen.de/corona-pandemie-im-landkreis-bautzen-landkreis-erlaesst-neue-allgemeinverfuegung-17997.php

Wir wollen Anfang der Woche genauer betrachten, welche Bereiche in unserer Gemeinde damit konkret neu zu bewerten sind und werden Sie auf dem Laufenden halten. 

Ihr Bürgermeister Markus Michauk