Ausgangssperre im Landkreis Bautzen zwischen 22 und 6 Uhr für Ungeimpfte
(22.11.2021)
Der Landkreis Bautzen teilt mit:
Die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) überschreitet seit dem 20. November 2021 den Schwellenwert von 1.000.
Nach § 21 Absatz 1 der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung gilt daher ab 22. November 2021 zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr eine erweiterte Ausgangsbeschränkung (Ausgangssperre).
Das Verlassen der Unterkunft ist in dieser Zeit nur aus den folgenden triftigen Gründen zulässig:
- die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben, Kindeswohl und Eigentum,
- die Jagd zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest,
- die Ausübung beruflicher, hochschulischer oder schulischer Tätigkeiten und kommunalpolitischer Funktionen,
- die Wahrnehmung des notwendigen Lieferverkehrs, einschließlich Brief- und Versandhandel,
- Fahrten von Feuerwehr-, Polizei-, Rettungs- oder Katastrophenschutzkräften zum jeweiligen Stützpunkt oder Einsatzort,
- der Besuch von Ehe- und Lebenspartnern sowie von Partnern von Lebensgemeinschaften, hilfsbedürftigen Menschen, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich sowie Besuche im Sinne des § 16,
- die Inanspruchnahme medizinischer, psychosozialer und veterinär-medizinischer Versorgungsleistungen sowie der Besuch Angehöriger der Heil- und Gesundheitsberufe, soweit dies medizinisch erforderlich ist oder im Rahmen einer erforderlichen seelsorgerischen Betreuung,
- die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
- die Begleitung Sterbender im engsten Familienkreis, und
- unabdingbare Handlungen zur Versorgung von Tieren.
Dies gilt nicht für geimpfte oder genesene Personen.
Dies wurde im Sonderamtsblatt 24/2021 des Landkreises Bautzen bekannt gemacht.
Bekanntmachung im Sonderamtsblatt
Lesen Sie hier die Bekanntmachung im Sonderamtblatt 24/2021 vom 22.11.2021.
- Sonderamtsblatt 24/2021 nicht barrierefrei