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Pfingsten 2021 begann

heute für die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr mit einem Einsatz, der Erinnerungen an den 1. Mai 2020 wach werden ließ. Auch damals war strahlend blauer Himmel, es war Mai und ein Wohnhaus brannte ganz in der Nähe. Damals wurde es zerstört.

Diesmal war ein Dachstuhlbrand Auslöser des Alarms, dessen Sicherung neben unserer Feuerwehr auch die Bautzener Kameraden unterstützten. Das aufmerksame Reagieren der Nachbarschaft verhinderte in diesem Fall das Schlimmste. Hierfür sei Dank gesagt und Dank auch an alle beteiligten Rettungskräfte!

10 Minute später hätte der starke Wind sicher einen dramatischeren Ausgang herbeigeführt.

Wegen der besseren Bilder und dem recht nahe an meinen Informationen liegenden Lagebericht empfehle ich zu den Details:

https://lausitznews.de/artikel/dachstuhlbrand-nach-pflanzenentfernung_11911.html

Zum alles beherrschenden Thema Corona, gibt es vom Landratsamt Bautzen endlich gute Kunde. Ab Pfingstmontag wird gelockert.

Konkret wird in den heutigen News ausgeführt: „Im Landkreis Bautzen liegt die 7-Tages-Inzidenz laut RKI heute den fünften Werktag unter 100. Die Regelungen der Bundesnotbremse werden daher ab Montag durch die Regeln der sächsischen Corona-Schutz-Verordnung abgelöst. Eine Rückkehr in die Bundesnotbremse müsste erfolgen, wenn der RKI-Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt.

Diese Veränderungen gelten ab Montag in Landkreis Bautzen:

  • Außengastronomie darf wieder öffnen Ist ein Hausstand am Tisch gibt es keine Nachweispflichten. Sitzen zwei Hausstände am Tisch, so müssen diese ein 24 Stunden altes negatives Testergebnis vorweisen, es sei denn es handelt sich um Kinder unter 6 Jahren, Genesene (max. 6 Monate nach Test, frühestens 28 Tage) oder vollständig Geimpfte (14 Tage nach zweiter Impfdosis, Ausnahme: Johnson & Johnson-Impfstoff nach erster Dosis oder Genesene mit einer Impfdosis). Alternativ kann ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht des Personals durchgeführt werden, sofern dies dort angeboten wird. Alle Gäste müssen ihre Personalien für eine eventuelle Kontaktnachverfolgung angeben.
  • Vollständige Impfungen können durch einen Impfausweis nachgewiesen werden. Der Nachweis einer Genesung kann durch das damalige PCR-Testergebnis bzw. eine entsprechende Befundkopie des Hausarztes oder des Gesundheitsamts, hilfsweise auch die entsprechenden damaligen Quarantänebescheide erfolgen.
  • Die nächtliche Ausgangssperre entfällt.
  • Kontaktbeschränkungen: Es darf sich ein Hausstand mit einem weiteren Hausstand mit fünf Personen drinnen, draußen mit maximal 10 Personen treffen. Vollständig Geimpfte, Genesene und Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
  • Körpernahe Dienstleistungen können mit Kontakterfassung und negativem Test in Anspruch genommen werden. Von der Testpflicht sind Genesene und vollständig Geimpfte ausgenommen.
  • Camping- und Caravaningplätze können öffnen, Ferienwohnungen können vermietet werden.
  • Museen, Bibliotheken, Galerien, Ausstellungen, Gedenkstätten, Kinos, Theater, Bühnen, Konzertveranstaltungsorte, Musiktheater und ähnliche Einrichtungen für Publikum sowie Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel sind mit Kontakterfassung und negativem Test erlaubt. Von der Testpflicht sind Genesene und vollständig Geimpfte ausgenommen.
  • Kontaktfreier Sport ist im Innenbereich (auch Fitnessstudios), Kontaktsport im Außenbereich möglich, jeweils mit Kontakterfassung und negativem Test. Von der Testpflicht sind Genesene und vollständig Geimpfte ausgenommen. Ohne Testnachweis ist kontaktfreier Sport auf Außenanlagen für Erwachsene sowie Kontaktsport für Gruppen bis zu 20 Minderjährige im Außenbereich (auch Außensportanlagen) möglich. Trainer müssen in jedem Fall einen negativen Testnachweis mit sich führen.
  • Botanische und zoologische Gärten, Tierparks dürfen im Außenbereich mit Kontakterfassung und negativem Testnachweis öffnen. Von der Testpflicht sind Genesene und vollständig Geimpfte ausgenommen.
  • Stadt-, Gäste- und Naturführungen sind mit maximal 10 Teilnehmern bei Kontakterfassung und negativem Testnachweis möglich. Von der Testpflicht sind Genesene und vollständig Geimpfte ausgenommen.
  • Kunst-, Musik- und Tanzschulen dürfen auch für Gruppenunterricht mit Kontakterfassung und negativem Testnachweis öffnen. Von der Testpflicht sind Genesene und vollständig Geimpfte ausgenommen.“

Zur Frage „Was wird an Pfingsten gefeiert?“ las ich die recht gute Erklärung „Pfingsten ist das Fest des Heiligen Geistes. Aber selbst Theologen tun sich manchmal schwer damit, den Begriff mit Bedeutung zu füllen. So heißt es auf der Website der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau: "Dieser gute Geist bewirkt bei Menschen, nicht nur früher sondern auch heute neue Kraft, neuen Mut.““

Wichtig ist dabei der letzte Satz.

Lassen wir die neue Kraft und den neuen Mut in und für uns wirken!

Gerade jetzt können wir das wirklich gut gebrauchen.

In diesem hoffnungsfrohen Sinne wünsche ich Ihnen allen ein frohes Pfingstfest!

Ihr Bürgermeister,
Markus Michauk

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