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Die neue Corona-Schutz-Verordnung tritt ab 01.04.2021 in Kraft

Daher - so informiert das Landratsamt - "kehrt auch der Landkreis Bautzen zur allgemein geltenden Kontaktbeschränkungsregelung zurück. Das heißt konkret, dass sich ab 1. April 2021 zwei Hausstände mit insgesamt nicht mehr als 5 Personen treffen dürfen. Kinder bis 15 Jahren werden bei dieser Zählung nicht berücksichtigt.

Die neu in der Verordnung aufgenommene Möglichkeit der inzidenzunabhängigen Zulassung von Click & Meet sowie von Gruppensport für Kinder- und Jugendliche beabsichtigt der Landkreis Bautzen ebenfalls zu nutzen. Da diese Möglichkeit an die Auslastung der Corona-Stationen in den sächsischen Kliniken gebunden ist, soll zunächst bis Osterdienstag mit einer neuen Landkreis-Verfügung gewartet werden."

Zur weiteren Information nutzen Sie bitte:

https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-9947

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