Aktuelles

Der Landkreises Bautzen verlängert seine Allgemeinverfügungen (Lockerungen , Alkoholverbot)

bis zum 9. Mai 2021 und schreibt dazu: " Dazu zählen das bereits geltende Verbot von Alkoholkonsum an bestimmten Plätzen und die inzidenzunabhängigen Lockerungen in Verbindung mit Schnelltestnachweisen wie z. B. bei Click & Meet. Die Lockerungen stehen unter dem Vorbehalt der Corona-Situation in den Kliniken. Sollte die Zahl von 1.300 belegten Corona-Betten in den sächsischen Kliniken überstiegen werden, müssen die Lockerungen durch eine Allgemeinverfügung des Landkreises innerhalb von drei Tagen zurückgenommen werden. Weiterhin gelten im Landkreis Bautzen Ausgangsbeschränkungen und die Regelungen zu den Kontaktbeschränkungen wie durch die Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates vorgegeben."

Sonderamtsblatt mit den neuen Allgemeinverfügungen

Sonderausgabe_072021_vom_16.04.2021.pdf (126,9 KiB)

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