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Mietobjekte in Großpostwitz
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Bahnhofstraße 2
02692 Großpostwitz
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"Da der 7-Tages-Wert laut Meldung des RKI am Sonnabend, 27.03.2021, den dritten Tag in Folge über 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner lag, ist der Landkreis Bautzen aufgrund der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung zu einer Verschärfung der Corona-Regeln verpflichtet.
Dies betrifft ein Alkoholverbot (Konsum) an bestimmten Orten, Ausgangsbeschränkungen und Kontaktbeschränkungen (Treffen von einem Haushalt mit einer anderen Person, Kinder unter 15 Jahren zählen nicht) sowie die Rücknahme der am 08.03.2021 verfügten Lockerungen. Dazu zählen das Verbot von Gruppen-Vereinssport für Kinder- und Jugendliche, Verbot von Click & Meet, Schließung von Zoos, Gedenkstätten, Museen, Galerien sowie die Schließung von körpernahen Dienstleistungen mit Ausnahmen von Friseurbetrieben und Fußpflegen sowie medizinisch notwendigen Behandlungen.
Aufgrund von Nachfragen erklärt das Landratsamt Bautzen, dass Baumärkte, Gartenmärkte, Blumengeschäfte und Buchläden nicht von den Schließungen betroffen sind. Auch Abhol- und Lieferdienste (u.a. Click & Collect) sind weiterhin möglich.
Da von einer RKI-Inzidenz über 100 auch am morgigen Dienstag auszugehen ist, würde die 5-Tage-Regel für Kindertageseinrichtungen (darunter auch Horte) nach Ostern greifen. Die Einrichtungen würden dann nur noch eine Notbetreuung anbieten dürfen. Zuständig ist hier jedoch nicht das Landratsamt, sondern der Freistaat. Inwiefern die ab 01.04.2021 geltende Corona-Schutz-Verordnung hier andere Regelungen treffen wird, ist derzeit noch nicht bekannt."