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Ausgangssperre im Landkreis Bautzen zwischen 22 und 6 Uhr für Ungeimpfte

Der Landkreis Bautzen teilt mit:

Die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) überschreitet seit dem 20. November 2021 den Schwellenwert von 1.000.

Nach § 21 Absatz 1 der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung gilt daher ab 22. November 2021 zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr eine erweiterte Ausgangsbeschränkung (Ausgangssperre).

Das Verlassen der Unterkunft ist in dieser Zeit nur aus den folgenden triftigen Gründen zulässig:

  1. die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben, Kindeswohl und Eigentum,
  2. die Jagd zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest,
  3. die Ausübung beruflicher, hochschulischer oder schulischer Tätigkeiten und kommunalpolitischer Funktionen,
  4. die Wahrnehmung des notwendigen Lieferverkehrs, einschließlich Brief- und Versandhandel,
  5. Fahrten von Feuerwehr-, Polizei-, Rettungs- oder Katastrophenschutzkräften zum jeweiligen Stützpunkt oder Einsatzort,
  6. der Besuch von Ehe- und Lebenspartnern sowie von Partnern von Lebensgemeinschaften, hilfsbedürftigen Menschen, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich sowie Besuche im Sinne des § 16,
  7. die Inanspruchnahme medizinischer, psychosozialer und veterinär-medizinischer Versorgungsleistungen sowie der Besuch Angehöriger der Heil- und Gesundheitsberufe, soweit dies medizinisch erforderlich ist oder im Rahmen einer erforderlichen seelsorgerischen Betreuung,
  8. die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
  9. die Begleitung Sterbender im engsten Familienkreis, und
  10. unabdingbare Handlungen zur Versorgung von Tieren.

Dies gilt nicht für geimpfte oder genesene Personen.
Dies wurde im Sonderamtsblatt 24/2021 des Landkreises Bautzen bekannt gemacht.

Bekanntmachung im Sonderamtsblatt vom 22.11.2021

Sonderausgabe_242021_vom_22.11.2021.pdf (178,8 KiB)

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