Ab Montag, dem 11. Januar 2021...
...gilt die erneut verschärfte, fortgeschriebene, Corona-Schutz-Verordnung. Der Landkreis Bautzen führt dazu u.a. aus:
„Die bestehenden Regelungen werden im Wesentlichen bis 7. Februar 2021 verlängert. Folgende Neuerungen gibt es:
- Kontaktbeschränkungen: Ein Hausstand darf sich – neben Partner oder Partnerin und bei der Wahrnehmung des Sorge-/Umgangsrechts - nur noch mit einer weiteren Person treffen. Es gibt keine Sonderregel für Kinder mehr. Eine Ausnahme sind so genannte Betreuungsgemeinschaften für Kinder unter 14 Jahren und zu pflegende Personen. Hier dürfen sich künftig zwei Hausstände ohne Begrenzung der Personenzahl treffen, wobei eine geschäftsmäßige Betreuung nicht gemeint ist, sondern die Betreuung in festen Gruppen von Nachbarn oder Familien.
- Kantinen dürfen nur noch Essen zum Mitnehmen anbieten. Ausnahmen bestehen dann, wenn das Essen am Arbeitsplatz nicht eingenommen werden kann und gleichzeitig die Essenausgabe entzerrt werden kann.
- Solarien und Sonnenstudios müssen schließen. Wenn möglich, soll auf die Nutzung von Bus und Bahn verzichtet werden. Unternehmen sollen so viele Beschäftigte ins Home-Office schicken.
- Schulen bleiben geschlossen, Präsenz-Unterricht für Abschlussklassen ab 18. Januar: Schulen, Schulinternate und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bis zum 7. Februar geschlossen. Nur die Abschlussklassen an Oberschulen, Förderschulen (die nach Lehrplänen der Oberschule unterrichtet werden), Gymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12), Beruflichen Gymnasien (Jahrgangsstufen 12 und 13), Fachoberschulen, Abendoberschulen, Abendgymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12) und Kollegs (Jahrgangsstufen 11 und 12) dürfen ab 18. Januar wieder in die Schule gehen. Der Unterricht wird aus Infektionsschutzgründen in geteilten Klassen stattfinden. Alle übrigen Kinder und Jugendlichen verbleiben in häuslicher Lernzeit. Für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Grundschule und Förderschule Klassenstufe 1 – 4) sowie für Kita- und Hortkinder wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten.
- Keine Notbetreuung, kein Kita-Elternbeitrag Eltern, die ihr Kind aufgrund des aktuellen Lockdowns nicht in Krippe, Kindergarten, Hort oder in der Kindertagespflege betreuen lassen können, müssen dafür keine Elternbeiträge entrichten. Für den Zeitraum vom 14. Dezember 2020 bis 17. Januar 2021 wird ein Monatsbeitrag pauschal erstattet. Die Rückerstattung der Elternbeiträge erfolgt über die jeweiligen Träger der Einrichtungen. Der Landtag muss der Regelung noch zustimmen.“
Immer auf dem aktuellen Rechtsstand sind Sie unter:
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html
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