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»Sachsen hilft sofort« – Freistaat Sachsen unterstützt ab sofort sächsische Kleinunternehmen und Freiberufler mit Zuschussprogramm
Die Umsetzung der Bundes-Soforthilfen für Soloselbstständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte durch die Länder steht. Ab sofort (30.03.2020) können Anträge über die Website der Sächsischen Aufbaubank für in Sachsen ansässige Unternehmen gestellt werden.
Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben sich am Sonntag, 29.03.2020, mit den Bundesländern auf den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung geeinigt. Damit sind alle notwendigen Voraussetzungen für die Beantragung und Auszahlung der vom Bund bereit gestellten Corona-Soforthilfen geschaffen.
'Sachsen hilft sofort‘, das ist das Programm mit dem kleine Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige kurzfristige Unterstützung bekommen. Soforthilfe-Darlehen können jetzt mithilfe des Bundes mit einem Zuschussprogramm kombiniert werden. Damit können Unternehmen bzw. Selbstständige aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu fünf Beschäftigten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate beantragen, Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro, ebenfalls für drei Monate erhalten. Diese Zuschüsse werden ab sofort von der Sächsischen Aufbaubank umgesetzt und können sofort beantragt werden.
Wer kann wo einen Antrag stellen?
Die aktuellsten Informationen zum Thema und die Antragsformulare finden Sie immer auf: https://www.coronavirus.sachsen.de
Hinweis: Die Server der SAB sind derzeit an der Leistungsgrenze. Die SAB bittet um Verständnis, dass es etwas länger dauern kann. Der Bund stellt ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung, Anträge können daher auch in den kommenden Tagen problemlos gestellt werden.