Ab 08.03.2021 gilt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung

(05.03.2021)

Buchläden, Baumschulen, Gartenmärkte, Baumärkte und Blumengeschäfte gelten künftig als Geschäfte und Märkte des täglichen Bedarfs sowie der Grundversorgung und dürfen öffnen. Nötig sind hier eine Begrenzung der Kundenzahl und ein Hygienekonzept. 

Ab dem 15. März sollen insbesondere die weiterführenden Schulen auch für alle anderen Schülerinnen und Schüler geöffnet werden, für die in den vergangenen drei Monaten kein Präsenzunterricht möglich war. Die Klassen müssen jedoch geteilt werden, der Unterricht findet im Wechselmodell statt.

Eine Übersicht der weiteren Regelungen finden Sie unter

https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-9564

und den konkreten Verordnungstext unter

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordung-2021-03-05.pdf